Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften in Moers, auf der A 42, Kamp-Lintfort, FR A 57 – Köln um 23 km/h, bei zulässigen 80 km/h wurde Bußgeldverfahren eingeleitet. Festgestellt wurden 103 km/h. Beweismittel: Messung mit TraffiStar S 330.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Kreis Wesel übersandte Vordruck Anhörung

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