Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Stuttgart-Zuffenhausen, B 10, Stahlhochbrücke, FR stadteinwärts  wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 116 km/h, zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 16 km/h. Beweismittel: Messung mit Traffistar S 350 und Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.4 BKat

Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Stuttgart übersandt.

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