In Wendelstein, A 9, AD Nürnberg-Feucht, Ast O-Z, km 0,4, Ri. Berlin wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften um 31 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – Einseitensensor ES3.8.0 ergab 71 km/h, bei zulässigen 40 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.6 BKat

Aktenführende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Viechtach übersandte Vordruck Anhörung

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