In Bonn, Konrad-Adenauer-Damm, Höhe Lichtmast Nr. 86, Fahrtrichtung Derlestraße wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften um 30 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit PoliScan Speed ergab 80 km/h, bei zulässigen 50 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.5 BKat

Aktenführende Dienststelle: übersandte Vordruck Anhörung.

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