Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 7, Gemarkung Laubach, bei km 290,840, Fahrtrichtung Nord, mittlere Spur mit 9 km/h, bei zulässigen 50 km/h gemessen. Festgestellt wurden 59 km/h. Beweismittel: Messung mit Messgerät mit Drucksensoren, TRAFFIPAX, TraffiStar S 330, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Anhörung wurde von Bußgeldstelle Landkreis Göttingen übersandt.

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