Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften in Darmstadt, B 26, NK 030/0,1, Rheinstraße, FR Darmstadt Stadtmitte ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 81 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 21 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Anhörungsbogen wurde von Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandt.
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