Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Egeln, Stadt Egeln, B 81, Abschn. 026, Höhe Eisenbahnbrücke, Ri. Halberstadt außerhalb geschlossener Ortschaften um 22 km/h, bei zulässigen 100 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 122 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Magdeburg übersandte Formular Anhörung

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