Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften in Ellenberg, auf der BAB 7, bei km 764,450, Würzburg – Ulm ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 148 km/h , bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 48 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät PoliScan Speed

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Anhörungsbogen wurde von Zentraler Bußgeldstelle Karlsruhe übersandt.

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