Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Leck, L 5, Lecker Chaussee, in Höhe Haus-Nr. 19 die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 16 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Die Lichtschrankenmessung mit Foto ergab 66 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Schleswig-Holstein übersandte Vordruck Anhörung

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