Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften in Tecklenburg, auf der BAB 1, bei km 234,610, FR Dortmund ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 87 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 27 km/h. Beweismittel: Messung mit Vitronic Poliscan.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Kreis Steinfurt übersandt.

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