Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 25, in Höhe km 0,6, OT.-Nr. 612, in Richtung Westen begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 30 km/h, bei zulässigen 60 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Messung mit Lasergerät, Foto 90 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Hamburg übersandte Vordruck Anhörung

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