Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften in Hamburg, auf der Stresemannstraße 147, stadtauswärts ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 57 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 27 km/h. Beweismittel: Sensormessung und Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Freie und Hansestadt Hamburg übersandt.
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