Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften in der Gemeinde Rade, Hochbrücke, auf der A 7, Höhe km 61,023, in Rtg. Norden ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 137 km/h , bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 37 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Anhörung wurde von Bußgeldstelle Schleswig Holstein übersandt.

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