Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Darmstadt, auf der Gräfenhäuser Str., Ecke Langener Straße, Rtg. Carl-Schenck-Ring begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 23 km/h, bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Lasergerät und Foto 73 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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