Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Norderstedt, Poppenbütteler Str. Höhe Hsnr. 143, FR Norderstedt-Mitte die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 29 km/h bei zulässigen 30 km/h. Mit Lasergerät wurden 59 km/h mit Foto dokumentiert

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Norderstedt übersandte Vordruck Anhörung

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