Der Rotlichtverstoß in 13405, Berlin, Antonienstr. / Scharnweber Str. R. BAB 111 wurde mittels Kombiniertes Messgerät Geschw./Rotlicht mit Frontfoto dokumentiert. Die Rotlichtphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde an.

Verstoß gegen: § 37 Abs. 2,§ 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 , § 25 StVG,132.3 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Fallbearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin übersandte Vordruck Anhörung

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