Rotlichtverstoß wurde Leipzig, Kreuzung Wundstr. / Mahlmsannstr. begangen. Beweismittel: Messgerät stationäre Anlage TPH-III

Verstoß gegen: § 37 Abs. 2,§ 49 StVO, § 24 StVG, 132 BKat

Fallbearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Leipzig übersandte Anhörungsbogen

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