Rotlichtverstoß wurde in Düsseldorf, Überfahrt Bundesstraße 8/Bundesautobahn 44, südwestlicher Knoten, Fahrtrichtung Flughafen begangen Beweismittel: Messung mit TraffiPhot III. Die Rotlichtphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde an.

Verstoß gegen: § 37 Abs. 2,§ 49 StVO, § 24 StVG, § 25 StVG,132.3 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Fallbearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Düsseldorf übersandte Vordruck Anhörung

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