Rotlichtverstoß wurde in Wiesbaden, Mainzer Straße / Freizeitbad begangen. Beweismittel: Rotlichtüberwachungsanlage und Foto

Verstoß gegen: § 37 Abs. 2,§ 49 StVO, § 24 StVG, 132 BKat

Fallbearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Formular Anhörung

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