In Olpe, Talbrücke, Ronnewinkel, B 54/B55 wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften um 32 km/h überschritten. Gemessen wurden mit Messgerät TraffiStar S 350, stationäre Messung 102 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Aktenführende Bußgeldstelle Kreis Olpe übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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