Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in der Gem. Neu-Häcklingen, B 4 / B 209 Abschnitt 700, St. 0,374, FR Soltau die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 70 km/h, 102 km/h mit durch Messung mit TraffiStar S350 mit Foto. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 32 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Lüneburg übersandte Vordruck Anhörung

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