Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Westhausen, B 29, Bohlerstr. aus FR Aalen mit 32 km/h, bei zulässigen 50 km/h gemessen. Festgestellt wurden 82 km/h. Beweismittel: Messung mit TraffiStar S 350 und Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.6 BKat

Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Landratsamt Ostalbkreis übersandt.

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