Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften auf der BAB 19, Petersdorfer Brücke, Baustelle, bei km 38.5, i. R. Rostock ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 76 km/h , bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 36 km/h. Beweismittel: Messung mit PoliScan Speed.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Anhörung wurde von Bußgeldstelle Mecklenburgische Seenplatte übersandt.
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