Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Elz, auf der BAB 3, Höhe km 99,930, Ri. Frankfurt/Main, linke Spur mit 13 km/h, bei zulässigen 50 km/h gemessen. Festgestellt wurden 63 km/h. Beweismittel: Koaxialkabelmessung, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Anhörungsbogen wurde von Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandt.
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