Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften in Goch, auf der B 9, Abzw. Asperden, in Höhe km 0,080, Fahrtrichtung A 57 ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 92 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 22 km/h. Beweismittel: Messung mit Geschwindigkeitsmessgerät und Frontfoto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Anhörung wurde von Bußgeldstelle Kreis Kleve übersandt.

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