Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Barsinghausen, Langenäcker, Ri. Hans-Böckler-Straße wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 47 km/h, bei zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h, um 17 km/h festgestellt. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessung mit TraffiStar S 350 mit Frontfoto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.3 BKat

Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Region Hannover übersandt.

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