In Duisburg, auf der A 40, FR Venlo, bei km 34,098 wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um
27 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit PoliScan Speed ergab 127 km/h, bei zulässigen 100 km/h.

Verletzte Vorschriften: §§ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.5 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Duisburg übersandte Vordruck Anhörung

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