Es wurde außerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit in 89081, Gemeinde Ulm-Lehr, auf der B 10, FR Ulm um 45 km/h, bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Einseitensensor Messgerät: ES3.0 – Matrix 145 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bußgeldstelle Stadt Ulm übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren
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