Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Altshausen, Ausfahrt Süd, aus Richtung Bad-Saulgau die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 103 km/h, zulässig waren 70 km/h. Die Überschreitung betrug 33 km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Messung mit Lasergerät LEIVTEC XV3, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren wurde von Bußgeldstelle Landratsamt Ravensburg übersandt.

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