Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Karlsruhe, Neureuther Straße, B 36, Rtg. Eggenstein, Klärwerkbrücke die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 94 km/h, zulässig waren 60 km/h. Die Überschreitung betrug 34 km/h. Beweismittel: Messprotokoll Lasergerät mit Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren wurde von Bußgeldstelle Karlsruhe übersandt.

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