Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 19, Autobahnkreuz Rostock die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Das durchgeführte Lichtmessverfahren mit Foto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 23 km/h, bei erlaubten 40 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 63 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Rostock übersandte Vordruck Anhörung
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