Es wurde bei einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h, mit einem LKW ( zulässige Gesamtmasse über 3,5 t ) der erforderliche Abstand von mehr als 50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Dülmen, auf der A 43, bei km 71,660, RF Münster nicht eingehalten. Der Abstandsverstoß wurde festgestellt mit VKS-Messung

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 15 BKat

Aktenführende Dienststelle:  Bußgeldstelle Kreis Coesfeld übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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