Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Gärtringen, auf der BAB 81, in Höhe km 603,450, Singen – Stuttgart die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Lasermessung mit PoliScan Speed ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 31 km/h, bei erlaubten 100 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 131 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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