Bei einer Geschwindigkeitsmessung auf der Bundesstraße 105, Umgehungsstraße Bentwisch, Höhe Abs. 480, bei km 0,1, in Rtg. Rostok wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 95 km/h , bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 24 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Foto
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren wurde von Bußgeldstelle Landkreis Rostock übersandt.
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