Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit auf der B 105, Umgehungsstr. Bentwisch, Höhe Abs. 480, bei km 0,1, in Rtg. Rostock um 24 km/h bei zulässigen 70 km/h überschritten. Festgestellt wurden 94 km/h, Beweismittel: Messgerät PoliScan Speed, Foto
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Bad Doberan & Heiligendamm übersandte Anhörung
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