Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften in Heilbronn, auf der Austraße um 13 km/h, bei zulässigen 50 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Einseitensensor ergab 63 km/h. Beweismittel: Messgerät ES3.0, Beweisfoto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Heilbronn
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