Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der L 400, Abs. 10, bei km 2,4, in Richtung Waltersdorf mit 32 km/h, bei zulässigen 60 km/h gemessen. Festgestellt wurden 92 km/h. Beweismittel: Messung mit TPH-S stat. Kamera, Frontfoto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24,StVG, 11.3.6 BKat

Anhörung wurde von  Bußgeldstelle Landkreis Dahme-Spreewald übersandt.

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