Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Neuenstein, auf der A 7, bei km 356,150, Kassel – Frankfurt begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 32 km/h, bei zulässigen 100 km/h. Festgestellt wurden durch Messung mit Lasergerät und Foto 132 km/h.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel Formular Anhörung

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