Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der BAB 19, Anschlussstelle Waren (Müritz), bei km 38,100, (Baustelle), Ri. Berlin um 20 km/h, bei zulässigen 60 km/h wurde mit Verwarnungsgeld von 30,00 € verwarnt. Festgestellt wurden 80 km/h. Beweismittel: Messgerät PoliScan Speed.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Mecklenburgische Seenplatte übersandte Vordruck Anhörung

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