Rotlichtverstoß wurde am 01.04.2016 in Frankfurt am Main, Friedrich-Ebert-Anlage, Ecke Hohenstaufenstraße begangen. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Foto
Verstoß gegen: § 37 Abs. 2,§ 49 StVO, § 24 StVG, 132 BKat
Fallbearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Frankfurt am Main
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