Der Rotlichtverstoß in Dresden, St. Petersburger Straße, Haus Nr. 9 wurde mittels Messgerät Gatso digital mit Frontfoto dokumentiert.

Verstoß gegen: § 37 Abs. 2,§ 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 132 BKat

Fallbearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Dresden übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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