Rotlichtverstoß wurde in Frankfurt am Main, auf der Königsteiner Straße, geg. 196 begangen. Messung mit Lasergerät und Foto. Die Rotlichtphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde an.

Verstoß gegen: § 37 Abs. 2,§ 49 StVO, § 24 StVG, § 25 StVG,132.3 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Fallbearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Frankfurt am Main übersandte Zeugenfragebogen

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