Der Rotlichtverstoß in Frankfurt am Main, Autobahnanschluss 661, Am Martinszehnten, stadtauswärts, wurde mittels Induktionsschleifenmessung mit Foto dokumentiert. Die Rotlichtphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde
Verstoß gegen: § 37 Abs. 2,§ 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 § 25 StVG, 132.3 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Fallbearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Frankfurt am Mai übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren
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