Der Rotlichtverstoß in Trier, Stadt Trier, Kreuzung Martinsurfer / Ausoniusstraße, FR Römerbrücke wurde mittels Lasergerät mit Frontfoto dokumentiert.

Verstoß gegen: § 37 Abs. 2,§ 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 132 BKat

Fallbearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Trier übersandte Zeugenfragebogen

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