Bei einer Geschwindigkeit von 112 km/h wurde der erforderliche Abstand von 46,60 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Butzbach, auf der BAB 5, bei km 455,600, in FR Frankfurt nicht eingehalten. Der Abstand betrug 16,00 m und damit weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Video-Band-Aufzeichnung festgestellt. Bußgeld: 160,00 €, 1 Monat Fahrverbot
Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.6.3 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel
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