Am 03.02.2016 wurde bei einer Geschwindigkeit von 140 km/h der erforderliche Abstand von 70,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug auf der BAB 13, zw. AS Baruth/Mark und AS Staakow, in Richtung Dresden nicht eingehalten. Der Abstand betrug 16,24 m und damit weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Videoaufzeichnung festgestellt. Die Abstandsunterschreitung hatte Bußgeldbescheid mit erhöhtem Bußgeld wegen Voreintragung zur Folge. Bußgeld: 290,00 €, 1 Monat Fahrverbot
Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 12.7.3 BKat, § 25 Abs. 2a StVG
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee
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