Am 03.02.2016 wurde bei einer Geschwindigkeit von 140 km/h der erforderliche Abstand von 70,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug auf der BAB 13, zw. AS Baruth/Mark und AS Staakow, in Richtung Dresden nicht eingehalten. Der Abstand betrug 16,24 m und damit weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Videoaufzeichnung festgestellt. Die Abstandsunterschreitung hatte Bußgeldbescheid mit erhöhtem Bußgeld wegen Voreintragung zur Folge. Bußgeld: 290,00 €, 1 Monat Fahrverbot

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 12.7.3 BKat, § 25 Abs. 2a StVG

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee

Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.