Es wurde bei einer Geschwindigkeit von 162 km/h statt des erforderlichen Abstandes von 81,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Allershausen, auf der A 9, München, Ab. 1040, bei km 7,998 ein Abstand von 16,00 m gemessen. Damit betrug der Abstand weniger als 2/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS3 festgestellt. Bußgeld: 320,00 €, 2 Monate Fahrverbot
Verstoß gegen: § 4 Abs. 1, § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 12.6.3 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Viechtach
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