Am 22.02.2016 wurde bei einer Geschwindigkeit von 155 km/h in Allershausen auf der A 9, Ri. München, Abschnitt 1060, km 1,746  der erforderliche Abstand von 77,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten. Der Abstand betrug 38 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde festgestellt mit Verkehrskontrollsystem VKS 3.

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.7.1 BKat

Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing

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