Es wurde in Augsburg, auf der Bundesautobahn A 8, West, Richtung München, im Abschnitt 360, in Höhe km 1,338 bei einer Geschwindigkeit von 161 km/h statt des nötigen Sicherheitsabstandes von 80,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug eine Distanz von 30,00 m gemessen. Damit betrug der Abstand weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS3 festgestellt. Bußgeld: 360,00 €

Verstoß gegen: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.7.2 BKat, § 17 OWiG

Bearbeitende Dienststelle:Zentrale Bußgeldstelle Viechtach erließ Bußgeldbescheid

„Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.“